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Ist digitale Vermögensverwaltung mit ESG-Vorgaben kombinierbar?

Digitale Vermögensverwaltung und ESG?

Digitale Vermögensverwaltung lässt sich selbstverständlich auch mit ESG-Vorgaben kombinieren. Möglich ist das durch die sogenannte Mass Customization, die Massenindividualisierung: Ein Kernelement davon ist, dass der Nutzer innerhalb der digitalen Onboarding-Strecke angeben kann, was seine jeweiligen Nachhaltigkeitspräferenzen bei der individuellen Vermögensverwaltung sind. Das könnten beispielsweise regionale Präferenzen oder eine bestimmte Risikoneigung sein. Gleichzeitig kann der Nutzer dort aber auch gewisse Branchen oder Emittenten ausschließen, die er nicht in seinem Portfolio haben will. Oder umgekehrt angeben, welche er unbedingt berücksichtigt haben möchte, also sogenanntes „White-Listing“. Aufgrund der hohen Subjektivität der jeweiligen Nachhaltigkeitspräferenzen bietet die digitale Vermögensverwaltung an dieser Stelle besonders großen Vorteil gegenüber ausgedrucktem Papier.

Die Herausforderungen

Die große Herausforderung liegt darin, dass ESG-Vorgaben sehr individuell ausgelegt werden können und die Darstellung dieser Präferenzen richtig sein muss. Manche Nutzer wünschen sich etwa ein festgelegtes Dekarbonisierungsziel in ihrem Portfolio bzw. ein Ziel, um den CO2-Fußabdruck des Portfolios zu reduzieren. Das kann in einer digitalen Vermögensverwaltung mit der richtigen Darstellungsweise hervorragend abgebildet werden. Am Ende liegt die Herausforderung allerdings auch darin, dass die Rendite stimmt - und das wird mit Kraft der Daten und den Möglichkeiten des Vermögensverwalters realisiert.