Teilnahmebedingungen der LAIQON Solutions GmbH für Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen der LAIQON Solutions GmbH für Gewinnspiele

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel der LAIQON Solutions GmbH, nachfolgend auch Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen.

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die LAIQON Solutions GmbH, An der Alster 42, 20099 Hamburg, www.laiqon.com, info@laiqon.com

2. Teilnahmezeitraum

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 24.01.2024 09:00 Uhr bis zum 25.01.2024 17:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

3. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche, volljährige Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und zudem Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Partnern der LAIQON Gruppe oder institutionellen Investoren sind.Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb eines Produkts oder einer Dienstleistung abhängig.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LAIQON-Gruppe sowie Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind zudem natürliche Personen, die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Unternehmen sind, die mit der LAIQON-Gruppe im Wettbewerb stehen. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang der Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

4. Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Einwerfen einer Visitenkarte in ein geschlossenes Gefäß (Lostopf), das sich auf dem Stand der LAIQON Solutions GmbH während des FONDSprofessionell Kongresses in Mannheim befindet, notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingeworfene Visitenkarten werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Die Auslosung findet am 25.01.2024 um 17:15 Uhr am Stand der LAIQON Solutions GmbH beim FONDSprofessionell Kongress in Mannheim statt.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine Visitenkarte am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere Visitenkarten zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

5. Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgender Gewinn wird vergeben:

Eine neue, original verpackte Sony PlayStation 5.

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern nach einem im Voraus festgelegten Kriterium. Die Verlosung findet am 25.01.2024 um 17:15 Uhr am Stand der LAIQON Solutions GmbH beim FONDSprofessionell Kongress in Mannheim statt.

Unter allen bis zum Teilnahmeschluss eingeworfenen Visitenkarten wird per Zufallsprinzip ein/e Gewinner/in aus dem Lostopf gezogen. Der/die Gewinner/in wird im Nachgang schriftlich über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner/in durch Übersendung des Gewinns an die angegebene Adresse des Gewinners/in.

Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

6. Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

 

7. Datenschutz

Bezüglich der Angaben zum Datenschutz im Rahmen dieses Gewinnspiels verweisen wir auf die Datenschutzerklärung der LAIQON AG für Gewinnspiele.

8. Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Diese Datenschutzerklärung hat den Stand März 2023.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

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